Wer kann in der Werkstatt arbeiten?

Darf ich in einer Werkstatt für Menschen mit geistiger Behinderung arbeiten?

Die Antwort finden Sie in einem Gesetz. Darin steht zum Beispiel auch: Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Wenn Sie vorher schon gearbeitet haben und so krank geworden sind, dass Sie so nicht mehr weiterarbeiten können, müssen Sie sich bei der Rentenversicherung beraten lassen.

Wenn Sie noch zur Förderschule gehen, können Sie das Arbeiten auch schon mal ausprobieren. Das nennt sich Berufspraktikum. Ein Berufspraktikum organisiert die Förderschule mit der Werkstatt.

Wenn alles o.k. ist, sagt der Sozialdienst der Werkstatt wie es weitergeht. Wenn Sie drei Monate in der Werkstatt waren, wird entschieden, ob Sie weiterarbeiten können. Das nennt sich Eingangsverfahren.

Eine Werkstatt dürfen Sie sich grundsätzlich frei auswählen. Wie das gemeint ist, erklärt der Sozialdienst.

Beratung zur Berechtigung und Eignung der Beschäftigung in einer Lebenshilfe-Werkstatt © David Maurer - Lebenshilfe