Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienst- und Werkleistungen der Lebenshilfe Werkstätten Bad Kreuznach gemeinnützige GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Lebenshilfe Werkstätten Bad Kreuznach gemeinnützige GmbH und ihren Auftraggebern über Leistungen, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.

Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für den jeweiligen Vertrag und entfalten für anderweitige - insbesondere auch künftige - Vertragsverhältnisse keine Wirkung.

2. Umfang von Aufträgen

Die Leistungen der Lebenshilfe Werkstätten Bad Kreuznach gemeinnützige GmbH werden in dem jeweils durch ein bis zum Vertragsschluß freibleibendes Angebot festgelegten Umfang als Dienst und/oder Werkleistungen nach den jeweils anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften erbracht, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht etwas anderes bestimmt ist.

3. Ausführung von Aufträgen

Die Ausführung von Aufträgen erfolgt unter Beachtung des jeweils aktuellen Standes der Technik. Gegenüber ihren Mitarbeitern ist allein die Lebenshilfe Werkstätten Bad Kreuznach gemeinnützige GmbH weisungsbefugt. Die Lebenshilfe Werkstätten Bad Kreuznach gemeinnützige GmbH ist berechtigt, sich zur Ausführung von Aufträgen Dritter, zu bedienen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber überlässt der Lebenshilfe Werkstätten Bad Kreuznach gemeinnützige GmbH rechtzeitig vor Ausführung des Auftrags unentgeltlich alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen, Materialien, Geräte, Unterlagen, etc., die gemäß Vertrag für die Ausführung erforderlich und vom Auftraggeber zu stellen sind.

Ist die Leistung außerhalb des Betriebsgeländes der Lebenshilfe Werkstätten Bad Kreuznach gemeinnützige GmbH zu erbringen, so gewährleistet der Auftraggeber, dass die Mitarbeiter der Lebenshilfe Werkstätten Bad Kreuznach gemeinnützige GmbH oder von ihr beauftragte Dritte im Rahmen der üblichen Betriebszeiten und innerhalb der betrieblichen Zugangsregelungen auch unentgeltlichen Zugang zu allen Räumlichkeiten, Installationen und sonstigen Arbeitsmitteln erhalten, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung durch die Lebenshilfe Werkstätten Bad Kreuznach gemeinnützige GmbH erforderlich sind.

Der Auftraggeber wird im Übrigen in der erforderlichen Weise bei der Auftragsausführung mitwirken.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Leistungen werden zu dem im Angebot genannten Festpreis oder auf Zeit- und Matrialpreisbasis nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnet, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungstellung und Zahlungsweise vereinbart ist. Bei Dienst- und Werkleistungen auf Zeit- und Materialbasis werden die angefallenen Arbeitstunden und Reisezeiten zu den jeweils gültigen Stundensätzen sowie die verbrauchten Materialien zu den zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Preisen in Rechnung gestellt. Sonstiger Aufwand, insbesondere Fahrt-, Aufenthalts- und Übernachtungskosten, wird zusätzlich berechnet. Im Angebot angegebene Schätzpreise für Dienst- und Werkleistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die Umsatzsteuer wird - soweit sie anfällt - gesondert mit dem jeweils geltenden Umsatzsteuersatz in der Rechnung ausgewiesen.

Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch.

Der Auftraggeber kann nur aufrechnen mit Gegenansprüchen, die rechtskräftig festgestellt, ausdrücklich unbestritten oder von der Lebenshilfe Werkstätten Bad Kreuznach gemeinnützige GmbH anerkannt worden sind.

6. Abnahme

Werkleistungen sind vom Auftraggeber abzunehmen, sobald die Lebenshilfe Werkstätten Bad Kreuznach gemeinnützige GmbH die Fertigstellung des Werks mitgeteilt hat. Unerhebliche Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Leistung berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme. Die Verpflichtung zur Beseitigung von Mängeln im Rahmen der Haftung bleibt davon unberührt.

Bei der Abnahme ist ein von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnendes Protokoll anzufertigen, das die Übereinstimmung mit der vereinbarten Leistungsbeschreibung bestätigt.

Die Inbetriebnahme bzw. Ingebrauchnahme des Werks oder von Teilen des Werks gilt als Abnahme.

7. Sach- und Rechtsmängel bei Werkleistungen

Die Lebenshilfe Werkstätten Bad Kreuznach gemeinnützige GmbH hat dem Auftraggeber das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Insbesondere hat die Werkleistung der vereinbarten Leistungensbeschreibung und dem vereinbarten Leistungsumfang zu entsprechen.

Ist das Werk mangelhaft, haftet die Lebenshilfe Werkstätten Bad Kreuznach gemeinnützige GmbH wie folgt:

a) Nach Wahl der Lebenshilfe Werkstätten Bad Kreuznach gemeinnützige GmbH ist der Mangel zu beseitigen oder ein neues Werk herzustellen.

b) Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Zeit fehl, kann der Auftraggeber unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach seiner Wahl die Vergütung mindern oder, sofern der Wert oder die Tauglichkeit des Werkes nicht unerheblich gemindert ist, von dem Vertrag zurücktreten.

c) Der Auftraggeber hat Sach- und Rechtsmängel gegenüber der Lebenshilfe Werkstätten Bad Kreuznach gemeinnützige GmbH unverzüglich schriftlich zu rügen. Die unter Ziffer 8 getroffenen Regelungen bleiben hiervon unberührt.

Angaben in Dokumentationen, Prospekten, Projektbeschreibungen etc. sind keine Garantiezusagen, es sei denn, sie wurden von den Lebenshilfe Werkstätten Bad Kreuznach gemeinnützige GmbH ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet.

Offenbare Unrichtigkeiten wie Schreibfehler, Rechenfehler, formelle Mängel etc., die in einem Bericht, Gutachten oder einer sonstigen beruflichen Äußerung von Mitarbeitern der Lebenshilfe Werkstätten Bad Kreuznach gemeinnützige GmbH enthalten sind, können jederzeit durch die Lebenshilfe Werkstätten Bad Kreuznach gemeinnützige GmbH berichtigt werden.

8. Haftung

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit der Schaden im Verantwortungsbereich der Lebenshilfe Werkstätten Bad Kreuznach gemeinnützige GmbH nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Schaden auf Anweisungen des Auftraggebers bei der Auftragsausführung oder auf Materialien zurückzuführen ist, die der Auftraggeber zur Verarbeitung oder Verwendung bei der Auftragsausführung gestellt hat. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit die Haftung zwingend vorgeschrieben ist.

Der Schadensersatzanspruch ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Soweit die Haftung der Lebenshilfe Werkstätten Bad Kreuznach gemeinnützige GmbH beschränkt ist, gilt dies auch für ihre Mitarbeiter.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden, für die die Lebenshilfe Werkstätten Bad Kreuznach gemeinnützige GmbH haftet, unverzüglich schriftlich anzuzeigen und der Lebenshilfe Werkstätten Bad Kreuznach gemeinnützige GmbH die Möglichkeit einzuräumen, den Schaden und dessen Ursache zu untersuchen und zu beheben.

9. Kündigung

Verträge können jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Der Auftraggeber hat im Falle der Kündigung die vereinbarte Vergütung abzüglich der anteiligen Vergütung für den noch nicht erbrachten Leistungsteil zu entrichten. Im Falle einer ordentlichen Kündigung besteht zusätzlich ein Anspruch der Lebenshilfe Werkstätten Bad Kreuznach gemeinnützige GmbH auf Erstattung von Aufwendungen, die die Lebenshilfe Werkstätten Bad Kreuznach gemeinnützige GmbH für die weitere Ausführung des Auftrags im Zeitpunkt der Kündigung bereits verzeichnete.

Die Kündigung bedarf der Schriftform.

10. Herausgabe von Unterlagen und Gegenständen, Zurückbehaltungsrecht

Der Auftraggeber kann nach Beendigung eines Auftrags von der Lebenshilfe Werkstätten Bad Kreuznach gemeinnützige GmbH die Herausgabe der ihr überlassenen Unterlagen und Gegenstände verlangen. Die Lebenshilfe Werkstätten Bad Kreuznach gemeinnützige GmbH darf die Herausgabe verweigern, bis sie wegen ihrer Ansprüche aus dem Vertrag befriedigt ist, soweit nicht die Vorenthaltung einzelner Unterlagen und Gegenstände nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde.

Die Lebenshilfe Werkstätten Bad Kreuznach gemeinnützige GmbH kann von Unterlagen, die sie an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Kopien zu Dokumentationszwecken anfertigen und behalten.

11. Sonstiges

Verträge werden schriftlich geschlossen. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von der Lebenshilfe Werkstätten Bad Kreuznach gemeinnützige GmbH schriftlich bestätigt worden sind. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus den Verträgen durch den Auftraggeber auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Lebenshilfe Werkstätten Bad Kreuznach gemeinnützige GmbH.

Gerichtsstand ist Bad Kreuznach.

Für alle Vertragsverhältnisse gilt allein das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsabschluß unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Als Grundlage für die zu ersetzenden Regelungen soll das Bürgerliche Gesetzbuch dienen.