Wirtschaftliche Vorteile

Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern zahlen in der Praxis eine Ausgleichsabgabe, oder sie stellen einen Mitarbeiter mit mindestens Grad 50 nach Behindertengesetz ein.

Oder Sie lassen Ihr Produkt einfach direkt bei einer Lebenshilfe Werkstatt produzieren.

Auf den Anteil der erbrachten Arbeitsleistung gibt es vom Staat Rückerstattung von 50 Prozent.

Diese 50 Prozent können bei Ausgleichsabgabe angerechnet werden.

Unsere Beschäftigten arbeiten in fast allen Bereichen, wo gerade großer Fachkräftemangel herrscht und ein kleines Teil zum großen Ganzen führt.

Gern führen wir Sie persönlich durch unsere Werkstätten. Sprechen Sie uns an!