Finanzielle Seite

Jeder Mensch, der im Berufsleben steht, möchte für sein Tun und Handeln eine angemessene Bezahlung. Als Beschäftigte/Beschäftigter stehen Sie mit der Lebenshilfe Werkstätten gGmbH in einem arbeitnehmerähnlichen Arbeitsverhältnis. Sie haben Anspruch auf eine Arbeitsprämie und erhalten zusätzlich ein Arbeitsförderungsgeld. Außerdem bieten wir werkstattintern einen leistungsbezogenen Steigerungsbeitrag, je nach Berufsfeld.

Der Gesetzgeber ist im Rahmen des Teilhabegesetzes verpflichtet, größtmögliche Selbstbestimmung zu gewähren. In der Regel erhalten unsere Beschäftigten daher auch eine Grundsicherung, Wohngeld und eine Erwerbsminderungsrente, um den eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren.

Wir informieren Sie gern näher dazu in einem persönlichen Gespräch.

Die Werkstatt ist ihrerseits in einer Betreuungsverpflichtung. Wir sorgen für unsere Beschäftigten, indem wir zum Beispiel Fahrkarten und Fahrdienste kostenlos anbieten, den Tag mit Pausen und Rückzugsmöglichkeiten strukturieren und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Dazu zählen auch ein Tagesausflug und turnusgemäße Fortbildungen in der Persönlichkeitsbildung.

Finanzielle Seite © Markus Winkler - unsplash