Werkstattrat

Der Werkstattrat ist das Organ der Beschäftigten. In der Werkstättenverordnung ist die Gründung eines solchen Werkstattrats gesetzlich vorgeschrieben. Gleiches gilt für die Frauenbeauftragte.

Das Gremium setzt sich zusammen aus fünf Beschäftigten. Diese werden demokratisch und turnusgemäß alle fünf Jahre gewählt.

Der Werkstattrat hat unter anderem ein Mitspracherecht bei der Umgestaltung von Gebäuden und Außenanlagen. Er ist in die Erstellung der Essens- und Ferienpläne eingebunden, hilft bei der Organisation von Feiern mit oder übernimmt selbst das Ruder. So ist unser Werkstattrat jedes Jahr beim Sommerfest mit einem eigenen Verkaufsstand dabei!

Der Werkstattrat nimmt die ihm vorgebrachten Belange der Beschäftigten wahr. Er kümmert sich um die Kommunikation und setzt weitere notwendige Schritte in Gang. Er verschafft den Beschäftigten Gehör in der politischen Bildung und bietet Neueinsteigern regelmäßig Seminare zur Fortbildung an.

Als Werkstattratsmitglied ist die Teilnahme an der monatlichen Werkstattratssitzung, gemeinsam mit der Geschäftsführung, verpflichtend.

Der Werkstattrat hat ein Mitspracherecht:

  • in der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Werkstatträte
  • bei der Entgeltfortzahlung an Beschäftigte
  • bei Urlaubsübertrag
  • in Sachen Arbeitssicherheit
  • bei den Fahrdiensten
  • in Sachen Verpflegung