Stellenanzeige im Detail
Die Lebenshilfe Werkstätten Bad Kreuznach gemeinnützige GmbH suchen schnellstmöglich mehrere
Minijobber (m/w/d) für den Behindertenfahrdienst
in Teilzeit
Es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung mit einem variablen Stundenumfang. Die Vergütung erfolgt pro geleisteter Arbeitsstunde nach § 1 des Mindestlohngesetzes (Stundenlohn derzeit 12,00 €). Monatlich kann 2023 ein maximales Entgelt von 520,00 € erzielt werden.
Ihre Aufgabe ist die Beförderung von Kindern der Lebenshilfe Kitas Bad Kreuznach und Simmertal und der Werkstatt Mitarbeiter der Lebenshilfe Werkstätten Bad Kreuznach und Bretzenheim.
Der Fahrdienst läuft von Montag bis Freitag im Zweischichtbetrieb:
06:30 bis 09:00 Uhr (Mo – Fr)
14:50 bis 17:30 Uhr (Mo – Do)
12:30 bis 16:00 Uhr (Fr)
In diesem Zeitraum wird Ihr Einsatz je nach Bedarf individuell geplant.
Ein Personenbeförderungsschein ist nicht notwendig. Es genügt ein gültiger Führerschein der Klasse B (alt: Klasse 3). Eine gewisse körperliche Belastbarkeit wird vorausgesetzt, da verschiedene Fahrgäste Hilfestellung beim Ein- und Aussteigen benötigen. Selbstverständlich erwarten wir ausgeprägte soziale Kompetenzen und eine positive Einstellung gegenüber den Zielen der Lebenshilfe und Menschen mit Beeinträchtigungen.
Die Stellen sind vorerst befristet bis zum 31.07.2024.
Wir erwarten auch von unseren Mitarbeitenden der Verwaltung ausgeprägte soziale Kompetenzen und eine positive Einstellung gegenüber den Zielen der Lebenshilfe und Menschen mit Beeinträchtigungen.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen die Beantragungsgebühr hierzu, wie auch weitere Kosten, die in Verbindung mit Ihrer Bewerbung entstehen (z. B. Portokosten, Fahrtkosten, etc.), nicht ersetzen können.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden behinderte Menschen (SGB IX) bevorzugt berücksichtigt.
Zur Optimierung unserer internen Geschäftsprozesse speichern wir die Bewerbungsunterlagen in unseren IT-Systemen und verarbeiten diese im Rahmen der aktuell geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis ist gem. § 75 Abs. 2 SGB XII vor Abschluss eines Arbeitsvertrages vorzulegen.
Wir freuen uns darauf Sie kennen zu lernen.
Burgenlandstr. 9
55543 Bad Kreuznach
bewerbung@lebenshilfe-kh.de